Fallbeispiele


Haushaltshilfe ist um es ganz klar zu benennen ein Eingriff in die Privatsphäre.
In den Familien ist der Alltag eingekehrt und alles ist zur Routine geworden,
aber was ist, wenn eine fremde Person den Alltag bei Ihnen meistern muss?

Hier ist ein gutes Ohr und Feingefühl gefragt.
Und das genau finden Sie bei Generatio.

Wir benennen Ihnen hier einmal ein paar Fallbeispiele, wann Sie unsere
Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können.

Frau L. hat 2 Kinder und ist mit Zwillingen wieder erneut schwanger.
Ihr Mann ist ganztags berufstätig und kann der jungen Frau kaum im Alltag helfen.
Zudem ist die Schwangerschaft sehr erschwerend und die junge Frau muss auf
Anraten des Arztes sehr viel liegen. In dem Fall übernimmt eine Familienpflegerin/er
die alltäglichen Aufgaben bei Ihnen zu Hause.
Kinderbetreuung, Sicherung des Kita- oder Schulbesuches, Weiterführung des
Haushaltes, Kochen (auf das Lieblingsessen muss nicht verzichtet werden),
Terminwahrnehmungen mit Ihren Kindern, Schulaufgabenbetreuung.
Alles bleibt wie gewohnt, und Ihre Familie muss sich nicht auf neue Veränderungen
einstellen.
Frau M. ist verheiratet und hat 3 Kinder.
Sie ist psychisch sehr angeschlagen und muss nun für 3 Wochen in die Kur.
Der Mann ist den ganzen Tag unterwegs und kann nicht einfach unbezahlten Urlaub
bekommen. Hier übernehmen wir die Weiterführung des Haushaltes und sorgen für
Ihre Kinder.
Frau P. hat eine schwere Operation hinter sich und kann den Haushalt
nicht weiterführen, da sie niemanden hat, der Sie dabei unterstützt.
Auf Verwandte oder Nachbarn möchte sie nicht zurückgreifen.
In diesem Fall übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten bei Ihnen zu Hause.
Frau K. hat eine Risikoschwangerschaft und hat noch ein 21 Monate altes Kleinkind
zu Hause. Da die werdende Mutter sich noch im Frühstadium befindet und eine
Fehlgeburt verhindert werden soll, hat die Mutter strenge Bettruhe verordnet bekommen.
Hier springt ein Familienpfleger / eine Familienpflegerin ein und übernimmt die
Weiterführung des Haushaltes und die Versorgung Ihres Kleinkindes.


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Sie können die monatlichen Entlastungsleitungen von ihrer Pflegkasse abrufen.
Wir beraten Sie gerne!